Anmeldung

Nutzen Sie für Ihre Anmeldung zu den Kölner Tierärzte Tagen das Anmeldeformular.

Anmeldeformular hier herunterladen

Bitte füllen Sie die Veranstaltungsanmeldung vollständig aus und faxen Sie diese an unsere Telefaxnummer 0 221 92 428 133 oder senden Sie diese per Post an folgende Adresse:

VetiPrax GmbH
Lindenstr. 14
50674 Köln

Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 899 [zzg. USt.]
– enthaltene Leistungen siehe Geschäftsbedingungen Leistungen.

Tagungshotel: 5* Grandhotel Schloss Bensberg, Zimmerpreise im Sonderkontingent mit Stichwort “VetiPrax” ab EUR 195 [regulär EUR 225] ÜN / F. Details im Anmeldeformular.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 0221 92 428 131.

 

Geschäftsbedingungen

Anmeldung

Anmeldungen können schriftlich per E-Mail, Post oder per Telefax vorgenommen werden. Mit dem Eingang der Anmeldung liegt ein Angebot zum Vertragsschluss zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter (nachfolgend VetiPrax GmbH genannt) vor. Die VetiPrax GmbH kann das Angebot innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Angebots in schriftlicher Form per Telefax oder E-Mail annehmen. Mit der Anmeldung bucht der Anmelder die Teilnahme an den Kölner Tierärzte Tagen verbindlich.

Leistungen

Die Teilnahmegebühr i. H. v. EUR 899,00 (zzgl. USt.) umfasst die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme. Darin enthalten sind die Tagungsunterlagen, Sekt-Empfang und ein Flyingbuffet am Anreiseabend, Erfrischungsgetränke, Kaffeepausen, Mittagessen im Tagungshotel sowie Kölsch beim gemeinsamen Besuch eines Brauhauses im Rahmenprogramm.

Leistungsänderungen

Die VetiPrax GmbH behält sich vor, das Programm der Veranstaltung zu ändern, soweit dies erforderlich ist und der Gegenstand der Veranstaltung nicht eingeschränkt wird. Ebenso können in Ausnahmefällen wie z. B. bei Krankheit Ersatzreferenten bestellt werden. Angemessene Änderungen berechtigen den Teilnehmer nicht zur Kündigung des Vertrages. Über etwaige Änderungen wird die VetiPrax GmbH die Teilnehmer rechtzeitig informieren. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.

Stornierungen

Die VetiPrax GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen, wenn wegen ungenügender Teilnehmerzahl eine Durchführung nicht möglich ist. Bereits geleistete Beiträge werden dann in der gezahlten Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Eine Stornierung der Teilnahme durch den Teilnehmer hat schriftlich zu erfolgen. Eine Stornierung ist bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Danach wird die Hälfte der Teilnahmegebühren fällig. Erfolgt eine Stornierung innerhalb der letzten vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, werden die kompletten Teilnahmegebühren fällig. Ohne zusätzliche Kosten kann das Recht zur Teilnahme auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden.

Haftung

Die VetiPrax GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei einer Verletzung von Gesundheit, Leib oder Leben. Die VetiPrax GmbH hat keine organisatorische Verantwortung oder sonstige Einflussnahme auf die An- und Abreise oder das Geschehen am Veranstaltungsort außerhalb der Fortbildungsmaßnahme. Entsprechend ist eine Haftung der VetiPrax GmbH in diesem Zusammenhang im Zweifel nicht gegeben.

Vertraulichkeit

Die Tagungsunterlagen dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch. Alle Rechte liegen bei der VetiPrax GmbH. Insbesondere jede Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der VetiPrax GmbH.

Schlussbestimmungen

Im Falle höherer Gewalt ist die VetiPrax GmbH für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Höherer Gewalt stehen Feuer, Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die die VetiPrax GmbH nicht zu vertreten hat, die jedoch die Leistungserbringung der VetiPrax GmbH wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht betroffen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gerichts- stand etwaiger Rechtsstreitigkeiten ist Köln.

Foto- und Filmaufnahmen

Während der Vorträge sind Bild- und Tonaufnahmen durch die Teilnehmer nicht gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien und Filmaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen, den Teilnehmern und den Vorträgen anfertigen zu lassen und für Werbung, Internet und Presseveröffentlichungen zu nutzen.